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Marktgemeinde Thalgau

Landesförderung Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen für private Haushalte und Landwirte

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. 

Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.

Das Energieressort des Landes gewährt eine Förderung für

•    die Errichtung von Photovoltaikanlagen für private Haushalte und Landwirte mit einer Leistung über 1 kWp auf oder an Gebäuden, wobei maximal 20 kWp gefördert werden, oder 2-achsig nachgeführten Photovoltaikanlagen mit maximal 2 kWp und die Erweiterung der Kollektorfläche. 

•    Die Förderung kann pro Gebäude oder Zählpunkt einmal gewährt werden.

•    Es werden maximal 20 kWp gefördert, wobei die Berechnung der förderbaren Anlagenleistung durch die Multiplikation des Jahresstromverbrauchs [kWh] mit 0,0003 erfolgt. Der so berechnete Wert wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Als Jahresstromverbrauch gilt der Verbrauch des vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegenden Jahres oder der Durchschnitt (arithmetischer Mittelwert) der letzten 3 vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegenden Jahre. Erhöht sich der Stromverbrauch nach der Antragstellung, kann der Wert in der Anlagenfertigstellung korrigiert werden, sofern die entsprechenden Nachweise (Jahresstromverbrauch des vor Fertigstellung liegenden Jahres) gemeinsam mit der Fertigstellung vorgelegt werden. Als Nachweise dienen die Rechnungen des Energieversorgungsunternehmens. Bei Heranziehung des Durchschnittswertes ist zusätzlich eine Übersicht zu übermitteln, aus der die Berechnung des Durchschnittswertes ersichtlich ist.

•    Bis zu einer Größe von maximal 10 kWp entfällt die Multiplikation des Jahresstromverbrauchs mit 0,0003 und damit die Vorlage des Jahresstromverbrauchs.

Beachten Sie bitte: Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss!

Telefonische Auskunft:
0662 / 8042-3151

Hier noch einige wichtige und interessante Links
Richtlinien:
http://portal.foerdermanager.net/foerdermanager/professionisten/elektrotechniker/

Energie-Informationsplattform:
https://www.energieaktiv.at/

Prüfprotokoll für Photovoltaik-Anlagen:
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/uebergeordnete_dokumente/pruefbefund.pdf