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Marktgemeinde
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Richtlinien für die Förderungsaktion der Marktgemeinde Thalgau zur Ausbildung von Lehrlinge
beschlossen von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Thalgau, bei der öffentlichen Sitzung am 24. März 1997
Die Marktgemeinde Thalgau fördert ab dem Lehrjahr 1996/97 bis auf Widerruf Betriebe, die in der Marktgemeinde Thalgau ihren Hauptwohnsitz oder einen Filialbetrieb haben und in denen Lehrlinge ausgebildet werden. Zweck der Förderung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Marktgemeinde Thalgau, insbesondere von Ausbildungsplätzen für Jugendliche aus der Gemeinde.
Voraussetzung zur Erlangung der Förderung
Ausmaß der Förderung und erforderliche Unterlagen
Auszahlung der Förderung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Bauen
Geburt
Heirat
Personalausweis
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug