Wappen mit weißer Fläche

Marktgemeinde Thalgau

Buskartenförderung

Richtlinien für die Buskartenförderung


• Gefördert werden nur Personen mit Hauptwohnsitz in Thalgau
• Vom Antragsteller muss bestätigt werden, dass keine zusätzliche Förderung (z.B. vom Arbeitgeber) gewährt wird.
•  Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel jeweils zum Quartalsende auf das angegebene Konto überwiesen.
• Die Förderung der jeweiligen Karten kann frühestens nach 6-monatiger Laufzeit bzw. spätestens 1 Monat nach Ablauf der Karte beantragt werden (Kopie oder Originalkarte und Rechnungskopie dem Antrag beilegen).
• Höhe der Förderung: 10% des Kaufpreises für


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Zuständig

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Zuständigkeiten