Wappen mit weißer Fläche

Marktgemeinde Thalgau

Buskartenförderung

Richtlinien für die Buskartenförderung


•    Gefördert werden nur Personen mit Hauptwohnsitz in Thalgau
•    Vom Antragsteller muss bestätigt werden, dass keine zusätzliche Förderung (z.B. vom Arbeitgeber) gewährt wird.
•    Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel jeweils zum Quartalsende auf das angegebene Konto überwiesen.
•    Die Förderung der jeweiligen Karten kann frühestens nach 6-monatiger Laufzeit bzw. spätestens 1 Monat nach Ablauf der Karte beantragt werden (Kopie oder Originalkarte und Rechnungskopie dem Antrag beilegen).
•    Höhe der Förderung: 10% des Kaufpreises für


Klimaticket Salzburg
Klimaticket Salzburg PLUS
Klimaticket Salzburg Edelweiß
Klimaticket Österreich
SUPER s’Cool CARD
Klimaticket Salzburg Student

Klimaticket Salzburg U26


Wochen- bzw. Monatskarten werden nicht mehr gefördert.

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten