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Marktgemeinde Thalgau

Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg

Veröffentlichungsdatum07.01.2025Lesedauer1 Minute

Auch für die Heizperiode 2024/2025 wird das Land Salzburg mit dem Heizkostenzuschuss die finanziellen Mehrbelastungen der kalten Jahreszeit für SalzburgerInnen mit niedrigem Einkommen ausgleichen.

Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Unterstützung von € 250,--, die unabhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes gewährt wird.

 Für die Unterstützung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebender Personen, wobei folgende Monatsnettoeinkommen nicht überschritten werden dürfen:

Alleinlebende / AlleinerzieherInnen € 1.392,--

Ehepaare / Lebensgemeinschaften / eingetragene Partnerschaften € 1.820,--

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich

für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um  € 385,--

für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um € 621,--

für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 621,--

Von der Förderung ausgenommen sind:

-    BewohnerInnen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenpflegeheimen

-    hilfs- und schutzbedürftige Fremde gemäß § 5 des Salzburger Grundversorgungsgesetzes deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen

-    Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. Übergabevertrag) bzw. Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können

Die Ansuchen sind entweder online oder mittels Formular bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu stellen.

Die Antragsfrist läuft von 01.01 - 30.09.2025. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Informationen und Anträge erhalten Sie am Gemeindeamt, Zimmer 13 (Meldeamt),
Telefon +43 6235 74 71 21