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Marktgemeinde
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• Gefördert werden nur Personen mit Hauptwohnsitz in Thalgau• Vom Antragsteller muss bestätigt werden, dass keine zusätzliche Förderung (z.B. vom Arbeitgeber) gewährt wird.• Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel jeweils zum Quartalsende auf das angegebene Konto überwiesen.• Die Förderung der jeweiligen Karten kann frühestens nach 6-monatiger Laufzeit bzw. spätestens 1 Monat nach Ablauf der Karte beantragt werden (Kopie oder Originalkarte und Rechnungskopie dem Antrag beilegen).• Höhe der Förderung: 10% des Kaufpreises für
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Wochen- bzw. Monatskarten werden nicht mehr gefördert.